ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der Bedingungen
Für die Lieferung, Leistungen, Angebote und Verträge von Pjuma Events gelten ausschließlich und vollumfänglich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn Pjuma Events diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
Die Angebote von Pjuma Events sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben in Angeboten sind unverbindlich und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Pjuma Events tritt lediglich als Vermittler, nicht aber als Vertragspartner zwischen Auftraggeber und Motivgeber/Modell auf. Pjuma Events schuldet dem Auftraggeber als Vertragsleistung lediglich die Suche der Location oder des Modells. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben. Pjuma Events übernimmt keine Haftung für Änderungen an Motiven/Modellen, die sie nicht zu verantworten haben. Die Angestellten oder freiberuflichen Mitarbeiter von Pjuma Events sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Aufträge
Bei Annullierung eines Auftrages berechnet Pjuma Events die bereits geleistete Arbeit, sowie die bereits entstandenen Telefon-, Internet-, Fax- und andere Nebenkosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Ausfallschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende MwSt. wird am Tage der Rechnungsstellung zusätzlich berechnet. Die Zahlungsbeträge der Rechnungen von Pjuma Events sind 10 Werktage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Auftragserteilung ist eine vereinbarte Dienstleistungspauschale fällig. Zusätzliche Leistungen werden mit einer zusätzlichen Pauschale berechnet. Nach einer erfolgreichen Vermittlung sind die Vereinbarten Prozente der Gesamtmietkosten innerhalb des vorgegebenen Zahlungszeitraum fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet Pjuma Events Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen sowie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei den Gegenansprüchen um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
  § 5 Lieferzeiten und Haftung
Fristen oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Bei von Pjuma Events nicht zu vertretender Überschreitung der Lieferzeiten, z.B. durch Ereignisse höherer Gewalt jeder Art, oder durch ein geändertes Briefing vom Auftraggebers/Kunden, steht dem Auftraggeber/Kunden kein Verzugsschadensanspruch zu. Soweit die Leistung aus Gründen, die Pjuma Events nicht zu vertreten hat, endgültig unmöglich wird, wird Pjuma Events von der Leistungspflicht befreit. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig. Die Einhaltung der Dienstleistungsverpflichtungen von Pjuma Events setzt ein rechtzeitiges, umfassendes, lückenloses und informatives Briefing des Auftraggebers in schriftlicher oder mündlicher Form voraus. Die Haftung der Pjuma Events ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Pjuma Events soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

§ 7 Eigentumsregelung
Copyright für Foto- sowie Filmmaterial ist bei Pjuma Events. Eine Verwendung die über die Verwendung als Anschauungsmaterial hinausgehen - Veröffentlichung, redaktioneller Druck etc. - ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Pjuma Events möglich.

§ 8 Schlußbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Ergänzungen und Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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